Schadensgutachten

Unsere Leistungen im Überblick

  • Eine erste Beratung (Telefon, Mail)
  • Schnelle Schadensaufnahme und Bearbeitung
  • Vollständige und umfassende Dokumentation in Bild und Text als Grundlage zur Schadensregulierung
  • Ermittlung der Höhe des Schadens, Reparaturkosten, Neubeschaffung, Wertminderung, Restwert usw.
  • Beratung zur Schadenregulierung
  • Kommunikation mit allen relevanten Parteien
  • Zusammenarbeit mit der Werkstatt ihres Vertrauens
  • Unabhängige VFK geprüfte Sach- und Wertgutachter, die ausschließlich in Ihrem Sinne handeln

Dabei sind unsere Dienstleistung für Sie als Geschädigter/Geschädigte aus einem unverschuldeten Unfall, unabhängig von der Größe des Schadens, grundsätzlich kostenlos. Unsere Aufwände werden in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners beglichen.

Kontakt

Harsche Sachverständigenbüro

53498 Bad Breisig
Telefon: 02633 4729015 oder 0172 6678 135
E-Mail: info@svb-harsche.de

Sie hatten einen Unfall?

Sie brauchen eine Beratung zur objektiven Schadensregulierung? Wir helfen ihnen schnell, unabhängig und kompetent bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Der vermeintliche kleine Schaden (Bagatellschaden)

Sie brauchen eine Beratung zur objektiven Schadensregulierung? Wir helfen ihnen schnell, unabhängig und kompetent bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Stellen wir lediglich einen kleinen Schaden fest, fertigen wir kein ausführliches Gutachten an, sondern erstellen eine Schadenskalkulation, ähnlich einem Kostenvoranschlag, aber mit gleicher Expertise und Sorgfalt eines Vollgutachtens. Auf diese Weise sparen wir allen Beteiligten unnötige Aufwände. Dabei sind Sie immer auf der sicheren Seite! Denn wenn wir einen bisher unentdeckten Schaden finden, der im Zusammenhang mit dem Unfall steht, klären wir sie auf und beraten Sie. Dann können Sie entscheiden, ob Sie die Schadenskalkulation auf ein Gutachten erweitern.

Angepasste Gutachterleistung zum Schaden. Schadenskalkulation oder Vollgutachten. Ganz in ihrem Sinne.

Unsere Empfehlung

Ein Kostenvoranschlag lohnt sich nur, wenn der Schaden offensichtlich und gering ist. Wenn Sie die Schadenhöhe nicht genau einschätzen können, dürfen Sie unabhängig von der Schadenshöhe einen Sachverständigen einschalten. Dabei sollten Sie unbedingt auf einen unabhängigen Gutachter bestehen. Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter ein, der die Interessen der Versicherung ihres Unfallgegners vertritt.

Möglichkeiten der Schadensregulierung

Zur Kostenermittlung für die Regulierung eines Schadens bieten sich prinzipiell zwei Möglichkeiten an: die des Kostenvoranschlags oder durch ein KFZ-Gutachten. Der Kostenvoranschlag ist die „abgespeckte Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht den Umfang, die Genauigkeit und Tiefe eines Schadensgutachtens und schließt auch nicht die Wertminderung ihres Fahrzeuges mit ein. Kostenvoranschläge liegen aufgrund der geringen Kosten zumeist im Interesse der Versicherung ihres Unfallgegners und werden in den meisten Fällen von der Werkstatt erstellt, welche die Instandsetzung vornehmen soll. Dabei liegt das Risiko, dass verdeckte Schäden unentdeckt bleiben beziehungsweise nicht instandgesetzt werden, bei ihnen als Geschädigten.

Stellen wir lediglich einen kleinen Schaden fest, fertigen als wir Alternative zum Kostenvoranschlag eine Schadenskalkulation an, welche mit der gleichen Sorgfalt und Expertise wie ein Vollgutachten erstellt wird. Auf diese Weise sind Sie als Geschädigter auf der sicheren Seite. Denn wenn wir im Rahmen der Begutachtung weitere mit dem Unfall zusammenhängende Schäden erkennen, raten wir zur Erweiterung zum Vollgutachten. Insbesondere bei größeren Schäden beziehungsweise bei Schäden die eine Wertminderung bedeuten könnten, sollten Sie auf ein Vollgutachten bestehen.

Ziehen Sie deshalb unsere neutralen Experten zu Rate, die den Schaden sichten, Sie beraten und dann bei Bedarf ein unabhängiges Gutachten erstellen. 

Wichtig: In den meisten Fällen können sie nur mit einem Gutachten ihre kompletten Schadenersatzansprüche durchsetzen. 

Vergleich: Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag lohnt sich nur, wenn der Schaden offensichtlich und gering ist. Wenn Sie die Schadenhöhe nicht genau einschätzen können, dürfen Sie unabhängig von der Schadenshöhe einen Sachverständigen einschalten. Dabei sollten Sie unbedingt auf einen unabhängigen Gutachter bestehen. Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter ein, der die Interessen der Versicherung ihres Unfallgegners vertritt.

Sachverständigenbüro Harsche

Unser Ziel: Schnelle und vollständige Durchsetzung von berechtigten Ansprüchen auf der Grundlage von exakten und fundierten Ermittlungen in Form von Gutachten.

02633 / 4729015 oder 0172 / 6678 135