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Schadensgutachten

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Sie hatten einen Unfall? Sie brauchen eine Beratung zur objektiven Schadensregulierung? Wir helfen ihnen schnell, unabhängig und kompetent bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Unsere Leistungen im Überblick
  • Eine erste Beratung (Telefon, Mail).
  • Schnelle Schadensaufnahme und Bearbeitung.
  • Vollständige und umfassende Dokumentation in Bild und Text als Grundlage zur Schadensregulierung.
  • Ermittlung der Höhe des Schadens, Reparaturkosten, Neubeschaffung, Wertminderung, Restwert usw.
  • Beratung zur Schadenregulierung.
  • Kommunikation mit allen relevanten Parteien.
  • Zusammenarbeit mit der Werkstatt ihres Vertrauens.
  • Unabhängige VFK geprüfte Sach- und Wertgutachter, die ausschließlich in Ihrem Sinne handeln.

Dabei sind unsere Dienstleistung für Sie als Geschädigter/Geschädigte aus einem unverschuldeten Unfall, unabhängig von der Größe des Schadens, grundsätzlich kostenlos. Unsere Aufwände werden in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners beglichen.

Der vermeintliche kleine Schaden (Bagatellschaden)

Nicht immer ist nach einem vermeintlich leichten Anstoß ein Schaden offensichtlich. Zum Beispiel können hinter den Stoßfängern verdeckte, weitreichende Beschädigungen liegen, die der Laie nicht erkennen kann. Eine mitunter beträchtliche Wertminderung ihres Fahrzeuges kann die Folge sein. Ziehen Sie deshalb unser Sachverständigenteam zu Rate. Wir untersuchen den Schaden und klären Sie über die Folgen auf. 

Angepasste Gutachterleistung zum Schaden. Schadenskalkulation oder Vollgutachten. Ganz in ihrem Sinne.

Stellen wir lediglich einen kleinen Schaden fest, fertigen wir kein ausführliches Gutachten an, sondern erstellen eine Schadenskalkulation, ähnlich einem Kostenvoranschlag, aber mit gleicher Expertise und Sorgfalt eines Vollgutachtens. Auf diese Weise sparen wir allen Beteiligten unnötige Aufwände. Dabei sind Sie immer auf der sicheren Seite! Denn wenn wir einen bisher unentdeckten Schaden finden, der im Zusammenhang mit dem Unfall steht, klären wir sie auf und beraten Sie. Dann können Sie entscheiden, ob Sie die Schadenskalkulation auf ein Gutachten erweitern.

Möglichkeiten der Schadensregulierung

Zur Kostenermittlung für die Regulierung eines Schadens bieten sich prinzipiell zwei Möglichkeiten an: die des Kostenvoranschlags oder durch ein KFZ-Gutachten. Der Kostenvoranschlag ist die „abgespeckte Variante“ des KFZ-Gutachtens. Er ist deutlich günstiger und schneller anzufertigen, besitzt aber nicht den Umfang, die Genauigkeit und Tiefe eines Schadensgutachtens und schließt auch nicht die Wertminderung ihres Fahrzeuges mit ein. Kostenvoranschläge liegen aufgrund der geringen Kosten zumeist im Interesse der Versicherung ihres Unfallgegners und werden in den meisten Fällen von der Werkstatt erstellt, welche die Instandsetzung vornehmen soll. Dabei liegt das Risiko, dass verdeckte Schäden unentdeckt bleiben beziehungsweise nicht instandgesetzt werden, bei ihnen als Geschädigten.

Stellen wir lediglich einen kleinen Schaden fest, fertigen als wir Alternative zum Kostenvoranschlag eine Schadenskalkulation an, welche mit der gleichen Sorgfalt und Expertise wie ein Vollgutachten erstellt wird. Auf diese Weise sind Sie als Geschädigter auf der sicheren Seite. Denn wenn wir im Rahmen der Begutachtung weitere mit dem Unfall zusammenhängende Schäden erkennen, raten wir zur Erweiterung zum Vollgutachten. Insbesondere bei größeren Schäden beziehungsweise bei Schäden die eine Wertminderung bedeuten könnten, sollten Sie auf ein Vollgutachten bestehen.

Unsere Empfehlung

Ein Kostenvoranschlag lohnt sich nur, wenn der Schaden offensichtlich und gering ist. Wenn Sie die Schadenhöhe nicht genau einschätzen können, dürfen Sie unabhängig von der Schadenshöhe einen Sachverständigen einschalten. Dabei sollten Sie unbedingt auf einen unabhängigen Gutachter bestehen. Lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter ein, der die Interessen der Versicherung ihres Unfallgegners vertritt.

Ziehen Sie deshalb unsere neutralen Experten zu Rate, die den Schaden sichten, Sie beraten und dann bei Bedarf ein unabhängiges Gutachten erstellen. 

Wichtig: In den meisten Fällen können sie nur mit einem Gutachten ihre kompletten Schadenersatzansprüche durchsetzen. 

 Vergleich: Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Die untenstehende Tabelle zeigt im Überblick die Unterschiede von unserem Gutachten und unserer Schadenskalkulation zu einem üblichen Kostenvoranschlag auf. Beachten Sie, dass es jederzeit möglich ist, die Leistungen unserer Schadenskalkulation auf ein Vollgutachten zu erweitern, ohne dass bereits erbrachte Leistungen erneut begonnen werden müssen. Diese Vorgehensweise spart Zeit und Kosten und ermöglicht ihnen die Minimierung der Risiken.

Harsche Sachverständigenbüro
53498 Bad Breisig Telefon: 02633 4729015 oder 0172 6678 135 E-Mail: info@svb-harsche.de
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